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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs2;Rechtssatz
Die Änderung des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut (hier Gebäude), um eine - nach einem dem Bfr bei der Bilanzerstellung nicht bekannten Erlaß des BMfF vorgesehene - höhere AfA geltend zu machen, stellt eine Bilanzänderung dar und bedarf somit der Zustimmung der Abgabenbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X05Im RIS seit
22.10.2001