RS Vwgh 1987/9/30 87/03/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0117/73 E 3. Mai 1974 RS 3

Stammrechtssatz

Der Zulassungsbesitzer muss beweisen, dass er entsprechende Maßnahmen, wie zB Kontrollen oder die Beauftragung anderer Personen zur Vornahme dieser Kontrollen, veranlasst hat, um Überladungen zu vermeiden (Hinweis E 17.1.1962, 1638/61). Er muss beweisen, dass er die Einhaltung dieser Dienstanweisungen gehörig überwacht hat und dass er dessen ungeachtet die Übertretung nicht habe verhindern können (Hinweis E 9.10.1958, 1434/58, VwSlg 4775 A/1958).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030155.X01

Im RIS seit

30.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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