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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art130 Abs1 litb;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen des Bf, er dürfe aufgrund eines aufrechten Bestandverhältnisses nicht aus den Geschäftsräumlichkeiten entfernt werden, in denen er das Gastgewerbe ausübe, wird eine Rechtsverletzung wegen Nichterfüllung von Vertragspflichten geltend gemacht, für die im Rahmen eines streitigen Verfahrens vor den Zivilgerichten Rechtsschutz gewährt werden kann.
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985010132.X04Im RIS seit
11.07.2001