RS Vwgh 1987/9/30 85/01/0132

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Veröffentlicht am 30.09.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art130 Abs1 litb;
B-VG Art131a;
VwRallg;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen des Bf, er dürfe aufgrund eines aufrechten Bestandverhältnisses nicht aus den Geschäftsräumlichkeiten entfernt werden, in denen er das Gastgewerbe ausübe, wird eine Rechtsverletzung wegen Nichterfüllung von Vertragspflichten geltend gemacht, für die im Rahmen eines streitigen Verfahrens vor den Zivilgerichten Rechtsschutz gewährt werden kann.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010132.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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