RS Vwgh 1987/9/30 85/01/0132

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Veröffentlicht am 30.09.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

B-VG Art130 Abs1 litb;
B-VG Art131a;
WaffGG 1969 §4;

Rechtssatz

Die unter Anwendung von Körperkraft durch Sicherheitswachebeamte erfolgte Entfernung einer nach beendetem Räumungsvollzug eingedungenen Person aus dem von ihm in Bestand genommenen Lokal, das in Vollziehung eines Exekutionsbewilligungsbeschlusses zwangsweise geräumt und vom Vollstreckungsbeamten versperrt worden war, stellt die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Sinne der Art 130 Abs 1 lit b und Art 131a B-VG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010132.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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