RS Vwgh 1987/9/30 87/03/0155

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Veröffentlicht am 30.09.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, in ihrem Bescheid näher aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen die Weitergabe der Verpflichtungen gemäß § 103 Abs 1 KFG möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030155.X05

Im RIS seit

30.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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