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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Mitgliedschaft bei ärztlichen Fachvereinigungen und die Teilnahme an fachspezifischen Tagungen und Kongressen sowie die Anschaffung von Fachliteratur dienen der Erhaltung des medizinischen Fachwissens auf dem neuesten Stand (Hinweis auf E 12.11.1965, 1309/65). Ist daher ein Facharzt sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig, bestehen keine Bedenken gegen die Aufteilung derartiger Fortbildungsaufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungskosten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130080.X01Im RIS seit
30.09.1987