RS Vwgh 1987/9/30 86/13/0080

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Veröffentlicht am 30.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Die Mitgliedschaft bei ärztlichen Fachvereinigungen und die Teilnahme an fachspezifischen Tagungen und Kongressen sowie die Anschaffung von Fachliteratur dienen der Erhaltung des medizinischen Fachwissens auf dem neuesten Stand (Hinweis auf E 12.11.1965, 1309/65). Ist daher ein Facharzt sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig, bestehen keine Bedenken gegen die Aufteilung derartiger Fortbildungsaufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungskosten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130080.X01

Im RIS seit

30.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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