RS Vwgh 1987/10/1 87/07/0074

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Veröffentlicht am 01.10.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1091;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Vorgeschichte:0022/80 E 9. September 1980; Fortgesetztes Verfahren:87/07/0075 E 1. Oktober 1987;

Rechtssatz

Der Irrtum der Behörde darüber, ob dem Bestandverhältnis iSd § 1091 ABGB oder eine Grunddienstbarkeit vorliegt, bewirkt für sich noch keine Rechtsverletzung des Bfr; für die Frage, ob und welche Grundstücke (frei von allen Fahrnissen) geräumt zu übergeben sind, sowie für die Frage der Höhe eines als Entschädigung für die Nutzung von agrargemeinschaftlichen Flächen zu zahlenden Entgeltes kommt es nicht auf das Vorliegen eines Bestandvertrages an, sondern ob für die Nutzung der Flächen ein Rechtstitel vorliegt oder nicht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070074.X02

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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