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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1091;Beachte
Vorgeschichte:0022/80 E 9. September 1980; Fortgesetztes Verfahren:87/07/0075 E 1. Oktober 1987;Rechtssatz
Der Irrtum der Behörde darüber, ob dem Bestandverhältnis iSd § 1091 ABGB oder eine Grunddienstbarkeit vorliegt, bewirkt für sich noch keine Rechtsverletzung des Bfr; für die Frage, ob und welche Grundstücke (frei von allen Fahrnissen) geräumt zu übergeben sind, sowie für die Frage der Höhe eines als Entschädigung für die Nutzung von agrargemeinschaftlichen Flächen zu zahlenden Entgeltes kommt es nicht auf das Vorliegen eines Bestandvertrages an, sondern ob für die Nutzung der Flächen ein Rechtstitel vorliegt oder nicht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070074.X02Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015