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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §1041;Beachte
Vorgeschichte:0022/80 E 9. September 1980; Fortgesetztes Verfahren:87/07/0075 E 1. Oktober 1987;Rechtssatz
Der in einer Gegenäußerung zum Gutachten des agrartechnischen Sachverständigen erhobene Einwand, die Annahme der (näher bezeichneten) Nutzungsentschädigung müsse als unangemessen hoch bezeichnet werden, die Höhe des Benützungsentgeltes könne sich nur an der ortsüblichen Platzmiete orientieren erweist sich als bloße Behauptung; zur Entkräftung des hinsichtlich der Frage des angemessenen Benützungsentgeltes ausreichend begründeten und schlüssigen Gutachtens des technischen Amtssachverständigen ist auf gleichermaßen fachkundiger Ebene zu argumentieren.
Schlagworte
Vorliegen eines Gutachtens StellungnahmeBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerGutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenParteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070074.X03Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015