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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §33;Rechtssatz
Das zwischen Datierung und Zustellung des Bescheides bei der Behörde eingelangte relevante Vorbringen ist zu beachten. Wenn die Behörde eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt hat, stellt ein bloßer Fristverlängerungsantrag kein solches relevantes Vorbringen dar, wenn er seinerseits nicht rechtszeitig erfolgt ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180084.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015