RS Vwgh 1987/10/5 AW 87/17/0037

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Anzeigenabgabe - Nach Auffassung des VwGH erlaubt die Vorschrift des § 30 Abs. 2 VwGG - anders als jene des § 212 Abs. 1 BAO - in ausreichendem Maße die Abwägung zwischen den Interessen des Abgabengläubigers und jenen des Abgabenschuldners im Sinne der vom Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 11.12.1986, G 119/86, aufgestellten Kriterien. Insbesondere ist im Verfahren nach § 30 Abs. 2 VwGG jenes Verfahren zu erblicken, in dem (mit den Worten des Einleitungsbeschlusses zu G 119/86) geprüft wird, ob ohne besondere, im öffentlichen Interesse oder im Interesse dritter Personen gelegene Notwendigkeit der sofortigen Vollstreckung der behördlichen Entscheidung diese einen unwiederbringlichen Nachteil für ihren Adressaten bedeutet (Hinweis auf B VS 25.2.1981, 2680/80, VwSlg 10381 A/1981).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete FinanzrechtInteressenabwägungVerfahrensrechtUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987170037.A03

Im RIS seit

05.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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