RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0102

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Einer überflüssig erscheinenden vom Gesetzgeber gebrauchten Wortfolge darf keine Bedeutung beigemessen werden, die dem erklärten Willen des Gesetzgebers widersprechen würde.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150102.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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