Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Einer überflüssig erscheinenden vom Gesetzgeber gebrauchten Wortfolge darf keine Bedeutung beigemessen werden, die dem erklärten Willen des Gesetzgebers widersprechen würde.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150102.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.09.2017