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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Die Vorschriften des § 16 Abs 20 und des § 17 Abs 9 UStG 1959 sind nach stRsp des VwGH gegenüber den Bestimmungen der BAO über die Wiederaufnahme des Verfahrens als Spezialnormen anzusehen. Daher ist der Einwand des Abgabenschuldners, USt-Vergütungen dürfen nur zurückgefordert werden, wenn die formellen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach den §§ 303 ff BAO gegeben sind, nicht gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150178.X01Im RIS seit
05.10.1987