RS Vwgh 1987/10/5 85/15/0178

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §303;
UStG 1959 §16 Abs20;
UStG 1959 §17 Abs9;

Rechtssatz

Die Vorschriften des § 16 Abs 20 und des § 17 Abs 9 UStG 1959 sind nach stRsp des VwGH gegenüber den Bestimmungen der BAO über die Wiederaufnahme des Verfahrens als Spezialnormen anzusehen. Daher ist der Einwand des Abgabenschuldners, USt-Vergütungen dürfen nur zurückgefordert werden, wenn die formellen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach den §§ 303 ff BAO gegeben sind, nicht gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150178.X01

Im RIS seit

05.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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