RS Vwgh 1987/10/5 87/15/0016

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §21 Abs1 Z2;
BewG 1955 §54 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Ist ein Grundstück wegen der Gestaltung des darauf befindlichen Gebäudes als Mietwohngrundstück bewertet, so ist eine Artfortschreibung auf Einfamilienhaus auch dann nicht möglich, wenn wegen Zeitschäden nur mehr eine Wohnung benutzbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150016.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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