RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0040

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Veröffentlicht am 05.10.1987
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §30 Abs1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist für die Einreihung eines Betriebes als landwirtschaftlicher Betrieb allein der objektive Charakter, dh die Art der tatsächlichen Nutzung des Grund und Bodens maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150040.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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