RS Vwgh 1987/10/7 AW 87/05/0045

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Veröffentlicht am 07.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs2;
VwGG §36 Abs1;

Rechtssatz

Stattgebung - baupolizeilicher Entfernungsauftrag - Für den VwGH besteht keine Verpflichtung, bezüglich des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eine Stellungnahme der belangten Behörde und der mitbeteiligten Partei einzuholen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete BaurechtBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987050045.A03

Im RIS seit

16.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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