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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Stattgebung - baupolizeilicher Entfernungsauftrag - Für den VwGH besteht keine Verpflichtung, bezüglich des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eine Stellungnahme der belangten Behörde und der mitbeteiligten Partei einzuholen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete BaurechtBegriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987050045.A03Im RIS seit
16.12.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008