RS Vwgh 1987/10/8 86/08/0121

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Veröffentlicht am 08.10.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §914;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0067 E 13. September 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Im Falle einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung (deren Inhalt im Wortlaut festgestellt werden müsste), wäre diese Vereinbarung nach den Regeln des § 914 ABGB auszulegen, wobei die Feststellung der Absicht der Parteien im Vordergrund zu stehen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080121.X03

Im RIS seit

18.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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