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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Eine Tätigkeit im Betrieb des Ehegatten, der Eltern oder der Kinder schließt den Tatbestand der Arbeitslosigkeit nur dann aus, wenn sie in einem gewissen Umfang regelmäßig betrieben wird /Hinweis auf E 19.3.1952, 1439/51, VwSlg 2483 A/1951)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080146.X01Im RIS seit
03.04.2006