RS Vwgh 1987/10/8 87/08/0146

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Veröffentlicht am 08.10.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litd;

Rechtssatz

Eine Tätigkeit im Betrieb des Ehegatten, der Eltern oder der Kinder schließt den Tatbestand der Arbeitslosigkeit nur dann aus, wenn sie in einem gewissen Umfang regelmäßig betrieben wird /Hinweis auf E 19.3.1952, 1439/51, VwSlg 2483 A/1951)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080146.X01

Im RIS seit

03.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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