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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Aus der Datierung einer Bevollmächtigungsurkunde kann nicht darauf geschlossen werden, dass erst ab der Datierung ein Vollmachtsverhältnis entstanden wäre. Vielmehr wird der Mangel des Nachweises eines bestehenden Vollmachtsverhältnisses auch durch dessen nachträgliche Beurkundung bzw. durch seitens des Vollmachtsgebers ausgesprochene Genehmigung der für ihn bereits gesetzten Handlungen beseitigt (Hinweis auf E 4.7.1950, 1106/47, VwSlg 1594 A/1950, 29.9.1978, 0045/78 u 23.10.1978, 0322/77)
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070087.X03Im RIS seit
20.03.2006Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012