RS Vwgh 1987/10/8 87/07/0087

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Veröffentlicht am 08.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Datierung einer Bevollmächtigungsurkunde kann nicht darauf geschlossen werden, dass erst ab der Datierung ein Vollmachtsverhältnis entstanden wäre. Vielmehr wird der Mangel des Nachweises eines bestehenden Vollmachtsverhältnisses auch durch dessen nachträgliche Beurkundung bzw. durch seitens des Vollmachtsgebers ausgesprochene Genehmigung der für ihn bereits gesetzten Handlungen beseitigt (Hinweis auf E 4.7.1950, 1106/47, VwSlg 1594 A/1950, 29.9.1978, 0045/78 u 23.10.1978, 0322/77)

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070087.X03

Im RIS seit

20.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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