RS Vwgh 1987/10/9 87/18/0072

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Veröffentlicht am 09.10.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Für die Rechtmäßigkeit der Bestrafung wegen einer Übertretung des § 4 Abs 5 StVO ist es wesentlich, ob das Fahrverhalten eines Kraftfahrzeuglenkers für den in der Folge am Fahrzeug eines anderen eingetretenen Sachschaden kausal gewesen ist. (Hinweis auf E vom 4.3.1983, 81/02/0253)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180072.X01

Im RIS seit

17.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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