Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Für die Rechtmäßigkeit der Bestrafung wegen einer Übertretung des § 4 Abs 5 StVO ist es wesentlich, ob das Fahrverhalten eines Kraftfahrzeuglenkers für den in der Folge am Fahrzeug eines anderen eingetretenen Sachschaden kausal gewesen ist. (Hinweis auf E vom 4.3.1983, 81/02/0253)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180072.X01Im RIS seit
17.10.2005