Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Eine in einem anderen Strafverfahren verhängte Strafe kann im Hinblick auf den Grundsatz des § 22 VStG über die kumulative Bestrafung keinen mildernden Umstand darstellen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985100090.X01Im RIS seit
16.11.2005Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009