RS Vwgh 1987/10/12 87/10/0149

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0030 E 15. September 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Erklärt der Bf in der Beschwerde ausdrücklich und unmissverständlich, sich durch den bekämpften Bescheid in einem bestimmten Recht verletzt zu erachten, so ist diese Erklärung einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinweis E 16.1.1984, 81/10/0127).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100149.X02

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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