RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0004

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Frage, welches Beförderungsmittel zweckmäßigerweise benutzt wird, hat sich auf die Gesamtheit aller Kriterien zu beziehen, die für eine solche Entscheidung bei objektiver Betrachtungsweise als erheblich anzusehen sind. (Hinweis auf E vom 21.11.979, 2503/79)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120004.X03

Im RIS seit

19.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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