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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, welches Beförderungsmittel zweckmäßigerweise benutzt wird, hat sich auf die Gesamtheit aller Kriterien zu beziehen, die für eine solche Entscheidung bei objektiver Betrachtungsweise als erheblich anzusehen sind. (Hinweis auf E vom 21.11.979, 2503/79)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120004.X03Im RIS seit
19.07.2005Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009