RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0088

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §39 Abs1;

Rechtssatz

Werden nach der Ruhestandsversetzung nicht 80 vH, sondern 100 vH des ruhegenussfähigen Monatsbezuges ausgezahlt, so stellt dies einen Vorgang dar, der beim Empfänger objektiv gesehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Unterschiedsbetrages auslösen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120088.X02

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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