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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖffD 1988/1, S 33;Rechtssatz
Bei der Gewährung eines bestimmten Fahrtkostenzuschusses ist nach dem Gesetz nicht das zweckmäßigere Beförderungsmittel in Betracht zu ziehen, sondern ein Beförderungsmittel, das zweckmäßigerweise benutzt wird. (Hinweis auf E vom 13.4.1972, 0342/72). Eine Auswahlmöglichkeit sieht das Gesetz nur bei der Höhe der Kosten durch die Verwendung der Steigerungsstufe "billigste" in Betracht. (Hinweis auf E vom 26.5.1986, 85/12/0099)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120004.X01Im RIS seit
19.07.2005Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009