RS Vwgh 1987/10/12 87/10/0058

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Bei der bescheidmäßigen Erledigung der Zulassung gesundheitsbezogener Angaben handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100058.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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