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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b;Beachte
Besprechung in:ÖffD 1988/1, S 33;Rechtssatz
§ 20 b des Gehaltsgesetzes 1956 enthält keine ausdrückliche Regelung über den Anspruch auf den Ersatz eines Schnellzugszuschlages. Das Gesetz ist daher aus sich ("zweckmäßigerweise", "billigste") und aus verwandten Rechtsvorschriften auszulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120004.X04Im RIS seit
19.07.2005Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009