RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0004

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b;

Beachte

Besprechung in:ÖffD 1988/1, S 33;

Rechtssatz

§ 20 b des Gehaltsgesetzes 1956 enthält keine ausdrückliche Regelung über den Anspruch auf den Ersatz eines Schnellzugszuschlages. Das Gesetz ist daher aus sich ("zweckmäßigerweise", "billigste") und aus verwandten Rechtsvorschriften auszulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120004.X04

Im RIS seit

19.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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