RS Vwgh 1987/10/12 86/12/0068

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Veröffentlicht am 12.10.1987
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Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 impl;
DPL NÖ 1972 §26 Abs4;

Rechtssatz

Wurde der Beamte von der Buchhaltung zur Landesamtsdirektion und anschließend wieder zur Buchhaltung versetzt, so können bei Entscheidung über einen Anspruch auf Ausgleichszulage vorher in der Buchhaltung angefallene Nebengebühren ab der Rückversetzung nicht berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120068.X01

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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