Index
L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
BDG 1979 §38 impl;Rechtssatz
Wurde der Beamte von der Buchhaltung zur Landesamtsdirektion und anschließend wieder zur Buchhaltung versetzt, so können bei Entscheidung über einen Anspruch auf Ausgleichszulage vorher in der Buchhaltung angefallene Nebengebühren ab der Rückversetzung nicht berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120068.X01Im RIS seit
18.09.2006