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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/14/0116 E 26. September 1985 VwSlg 6032 F/1985 RS 3Stammrechtssatz
§ 34 EStG 1972 wurde nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Mißerfolge, die ja die verschiedensten Ursachen haben könnten, mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Die Verschuldung iZm einer gewerblichen Tätigkeit entsteht im Rahmen des mit dieser verbundenen Wagnisses, das der Steuerpflichtige freiwillig auf sich genommen hat (Hinweis auf E 3.7.1962, 799/60).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140007.X03Im RIS seit
13.10.1987