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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der geschiedenen und der nunmehrigen Ehegattin beeinflussen sich wechselseitig dergestalt, daß jede grundsätzlich für sich zu verringern ist. Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der nunmehrigen Ehegattin verringert sich auf Grund der Doppelbelastung um 5 %. Bei Berechnung des zivilrechtlichen Nettoeinkommens des Steuerpflichtigen sind die geleisteten Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin nicht im voraus zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140043.X02Im RIS seit
13.10.1987