RS Vwgh 1987/10/13 85/14/0043

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Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der geschiedenen und der nunmehrigen Ehegattin beeinflussen sich wechselseitig dergestalt, daß jede grundsätzlich für sich zu verringern ist. Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der nunmehrigen Ehegattin verringert sich auf Grund der Doppelbelastung um 5 %. Bei Berechnung des zivilrechtlichen Nettoeinkommens des Steuerpflichtigen sind die geleisteten Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin nicht im voraus zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140043.X02

Im RIS seit

13.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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