RS Vwgh 1987/10/13 87/11/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §38 zweiter Satz;
KFG 1967 §66 Abs4;

Rechtssatz

Aus den Bestimmungen des AVG über das Berufungsverfahren lässt sich keineswegs ableiten, dass es der Berufungsbehörde im Falle der selbstständigen Beurteilung einer Vorfrage durch die Unterbehörde verwehrt wäre, das Berufungsverfahren bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 zweiter Satz AVG 1950 auszusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110138.X03

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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