Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38 zweiter Satz;Rechtssatz
Aus den Bestimmungen des AVG über das Berufungsverfahren lässt sich keineswegs ableiten, dass es der Berufungsbehörde im Falle der selbstständigen Beurteilung einer Vorfrage durch die Unterbehörde verwehrt wäre, das Berufungsverfahren bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 zweiter Satz AVG 1950 auszusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110138.X03Im RIS seit
02.06.2006