RS Vwgh 1987/10/13 85/11/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

23/01 Konkursordnung

Norm

KO §31;
KO §66;
KO §67;

Rechtssatz

Die rechnerische Überschuldung ist nicht gleichbedeutend der Zahlungsunfähigkeit, sondern stellt lediglich ein Indiz für diese dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985110203.X05

Im RIS seit

11.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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