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23/01 KonkursordnungNorm
KO §31;Rechtssatz
Die rechnerische Überschuldung ist nicht gleichbedeutend der Zahlungsunfähigkeit, sondern stellt lediglich ein Indiz für diese dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985110203.X05Im RIS seit
11.01.2006