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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Den Steuerpflichtigen der die Begünstigung gem § 18 Abs 1 Z 3 lit d EStG in Anspruch nimmt, trifft eine über die allgemeine Mitwirkungspflicht im Verfahren und seine Offenlegungspflicht als Steuerpflichtiger hinausgehende Nachweispflicht. § 10 der Verordnung BGBl 1980/135 idF 1982/222 weist sinngemäß den Weg, wie der Nachweis dann zu erbringen ist, wenn ein ausführendes Unternehmen nicht (mehr) vorhanden ist. Kommt der Begünstigungswerber seiner erwähnten Nachweispflicht nicht nach, darf die Beh nicht davon ausgehen, daß die Anlage (hier: Dauerbrandofen) den im Gesetz und in der Verordnung genannten Anforderungen entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140120.X01Im RIS seit
13.10.1987