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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Auf eine nach Erlassung des Bescheides eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage kann der VwGH bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides nicht Bedacht nehmen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110007.X06Im RIS seit
15.10.2001Zuletzt aktualisiert am
30.06.2015