RS Vwgh 1987/10/13 87/11/0007

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Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Auf eine nach Erlassung des Bescheides eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage kann der VwGH bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides nicht Bedacht nehmen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110007.X06

Im RIS seit

15.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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