RS Vwgh 1987/10/13 87/11/0138

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Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litb;
KFG 1967 §66 Abs2;

Rechtssatz

Angesichts der Häufigkeit der Begehung und des erheblichen Schadensausmaßes sind solche im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen begangene strafbare Handlungen wie das Vortäuschen einer Reihe von Verkehrsunfällen mit Sachschaden sowie Diebstählen gegenüber Versicherungsanstalten eine den in § 66 Abs 2 KFG angeführten bestimmten Tatsachen, die Verkehrsunzuverlässigkeit iSd § 66 Abs 1 lit b indizierende bestimmte Tatsache.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110138.X01

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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