RS Vwgh 1987/10/13 84/14/0191

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Veröffentlicht am 13.10.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs2;
BAO §299 Abs2;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf Gesetzesbestimmungen reicht als Begründung für eine Maßnahme gem § 299 Abs 2 BAO nicht aus. Die Aufsichtsbehörde darf Aufsichtsmaßnahmen nur nach Durchführung eines einwandfreien Verfahrens treffen. Dazu gehört auch die lückenlose Ermittlung des Sachverhaltes und allenfalls - wenn es um Sachverhaltsfragen geht - die Wahrung des Parteiengehörs.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984140191.X01

Im RIS seit

13.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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