RS Vwgh 1987/10/14 86/03/0097

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Veröffentlicht am 14.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs2 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Aus der Formulierung, der Beschuldigte habe sich nach dem (rechtswidrigen) Überholvorgang wieder auf den rechten Fahrstreifen eingereiht, ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, links überholt zu haben.

Schlagworte

Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030097.X03

Im RIS seit

14.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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