RS Vwgh 1987/10/14 87/13/0185

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Veröffentlicht am 14.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Beschwerdeführer die Gesetzeslage bzw. den Vollzug der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften als ungerecht empfindet, stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130185.X01

Im RIS seit

05.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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