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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Die Rechtsansicht des Bf, die Ermessenentscheidung müsse "der üblichen Staaten-Praxis beim Abschluß eines Doppelbesteuerungsabkommens" entsprechen, teilt der GH nicht. Doppelbesteuerungsabkommen können nämlich insbesondere mit Rücksicht auf unterschiedliche innerstaatliche Normen über das mit ihnen verfolgte Ziel der Vermeidung einer echten Doppelbesteuerung hinausgehende Wirkungen entfalten und sogar zu einer "Doppel-Nichtbesteuerung" führen. Es kann aber nicht regelmäßig als Gebot der Billigkeit erachtet werden, einen solchen Zustand auch durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 48 BAO herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130014.X02Im RIS seit
14.10.1987