RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0030

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z14;
StVO 1960 §2 Abs1 Z2;
StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §9 Abs1;

Rechtssatz

Durch Sperrlinien neben Straßenbahngeleisen wird kein Fahrbahnrand geschaffen, es sei denn, es wäre eine derartige bauliche Trennung zwischen dem Fahrbahnstück und den Geleisen vorhanden, dass von einem selbstständigen Gleiskörper iSd § 2 Abs 1 Z 14 StVO gesprochen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020030.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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