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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Das Fehlen der Ortsbezeichnung bei der Beschreibung des Tatortes ist unerheblich, wenn der Beschuldigte nie Zweifel daran hatte, wo sich die ihm zur Last gelegte Tat ereignet haben sollte (Hinweis auf E vom 19.2.1987, 86/02/0159).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatortEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020022.X01Im RIS seit
20.10.2005