RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0071

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

10/10 Grundrechte
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34;
StGG Art13;
VStG §19;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an einer funktionierenden Parlamentsberichterstattung stellt keinen Milderungsgrund dar (hier: Übertretung eines Halteverbotes, noch dazu an einer ganz anderen Stelle).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020071.X03

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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