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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Beurteilung der Richtigkeit der von einem staatlich befugten und beeideten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen in einem Verfahren nach dem VermG 1968 als unverändert festgestellten Grundgrenze bildet eine Vorfrage gemäß § 38 AVG die die Behörde auf Grund der von ihr gewonnenen eigenen Anschauung beurteilen kann (Hinweis auf E 19.12.1985, 82/06/0183).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987060043.X01Im RIS seit
13.03.2006