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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wurden seinerzeit mehrere Grundflächen als Bauplatz gewidmet, gegen die Grundflächen später auf verschiedene Eigentümer über, so steht allen Eigentümern die Aktivlegitimation zur Antragstellung um Widmungsänderung bezüglich einer der Grundflächen zu, mag die Änderung auch nur den Bereich nur eines Eigentümers betreffen. Einem solchen gemeinsamen Vorgehen steht keine baurechtliche Vorschrift entgegen.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985060213.X01Im RIS seit
12.07.2005