RS Vwgh 1987/10/15 86/16/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1987
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §757;
B-VG Art7;
ErbStG §14 Abs1 Z1;
ErbStG §14 Abs3;
ErbStG §15 Abs1 Z6;
ErbStG §7 Abs1;
VwGG §13 Z1;

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1278/68 E 19. März 1970 RS 1; 1441/56 E 3. Oktober 1960 VwSlg 2287 F/1960 RS 1; (RIS: abgv)

Rechtssatz

Die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind den Ehegatten gegenüber nicht bevorzugt. Dies ergibt sich bei Betrachtung der Bestimuung des § 757 ABGB (gesetzliches Erbrecht des Ehegatten) und der Bestimmungen des § 14 Abs 1 Z ErbStG 1955, § 14 Abs 2 ErbStG 1955, § 7 Abs 1 Steuerklasse 1 Z 1 ErbStG 1955 (erbschaftssteuerliche Begünstigungen). Solcherart erweist sich die erbschaftssteuerliche Berücksichtigung von etwa über Jahre hin erbrachten Pflegeleistungen des hinterbliebenen Lebensgefährten in Ansehung der dargelegten Steuerbegünstigungen des von Todes wegen erwerbenden Ehegatten als sachlich unbedenklich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160237.X08

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten