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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §757;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1278/68 E 19. März 1970 RS 1; 1441/56 E 3. Oktober 1960 VwSlg 2287 F/1960 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind den Ehegatten gegenüber nicht bevorzugt. Dies ergibt sich bei Betrachtung der Bestimuung des § 757 ABGB (gesetzliches Erbrecht des Ehegatten) und der Bestimmungen des § 14 Abs 1 Z ErbStG 1955, § 14 Abs 2 ErbStG 1955, § 7 Abs 1 Steuerklasse 1 Z 1 ErbStG 1955 (erbschaftssteuerliche Begünstigungen). Solcherart erweist sich die erbschaftssteuerliche Berücksichtigung von etwa über Jahre hin erbrachten Pflegeleistungen des hinterbliebenen Lebensgefährten in Ansehung der dargelegten Steuerbegünstigungen des von Todes wegen erwerbenden Ehegatten als sachlich unbedenklich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160237.X08Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
24.10.2014