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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Von einer ergänzenden Einvernahme eines Zeugen kann abgesehen werden, wenn sich dieser Zeuge schon anlässlich seiner ersten Vernehmung an hinsichtlich der Verwaltungsübertretung wesentliche Einzelheiten nicht mehr erinnern konnte.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020071.X02Im RIS seit
22.11.2005