RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1987
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Von einer Einschätzung zum Nachteil des Beschuldigten kann keine Rede sein, wenn die Behörde bei der Strafbemessung ungünstige Einkommensverhältnisse und Vermögenslosigkeit des Beschuldigten angenommen hat.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X05

Im RIS seit

15.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten