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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §19 Abs2;Rechtssatz
Von einer Einschätzung zum Nachteil des Beschuldigten kann keine Rede sein, wenn die Behörde bei der Strafbemessung ungünstige Einkommensverhältnisse und Vermögenslosigkeit des Beschuldigten angenommen hat.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X05Im RIS seit
15.10.1987