RS Vwgh 1987/10/15 84/06/0001

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

Baurecht - Slbg
L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
L82305 Abwasser Kanalisation Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
AVG §59 Abs1
BauRallg
BauTG Slbg 1976 §59
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §25 Abs8
VwRallg

Rechtssatz

Ein Baubewilligungsbescheid darf nicht so interpretiert werden, daß durch die ihm vorgeschriebenen Auflagen die Ausführung des Bauvorhabens rechtlich unmöglich gemacht wird.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt des Spruches Diverses Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984060001.X01

Im RIS seit

14.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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