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Baurecht - SlbgNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein Baubewilligungsbescheid darf nicht so interpretiert werden, daß durch die ihm vorgeschriebenen Auflagen die Ausführung des Bauvorhabens rechtlich unmöglich gemacht wird.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt des Spruches Diverses Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060001.X01Im RIS seit
14.04.2021Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021