Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Schlüssige Beweiswürdigung in der Frage, ob der Beschuldigte selbst das KFZ am Tatort vorschriftswidrig abgestellt hat, wenn der Beschuldigte dies lediglich bestreitet ohne zu behaupten, dass sein Fahrzeug von einer anderen Person zum Tatort gelenkt worden sei oder sein könnte (Hinweis auf E vom 12.6.1986, 86/02/0037).
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020071.X01Im RIS seit
22.11.2005