RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0071

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §25;

Rechtssatz

Schlüssige Beweiswürdigung in der Frage, ob der Beschuldigte selbst das KFZ am Tatort vorschriftswidrig abgestellt hat, wenn der Beschuldigte dies lediglich bestreitet ohne zu behaupten, dass sein Fahrzeug von einer anderen Person zum Tatort gelenkt worden sei oder sein könnte (Hinweis auf E vom 12.6.1986, 86/02/0037).

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020071.X01

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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