RS Vwgh 1987/10/15 86/06/0229

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Bis zum Einlangen der schriftlichen Vollmacht bei der Behörde ist an die Partei persönlich zuzustellen, da solange die schriftliche Vollmacht bei der Behörde nicht eingelangt und der Rechtsanwalt demnach noch nicht ausgewiesen war, eine Zustellung an den noch nicht als bevollmächtigt ausgewiesenen Vertreter nicht rechtswirksam ist (Hinweis E 13.2.1967, 1632/66).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986060229.X02

Im RIS seit

04.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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