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L82000 BauordnungNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Da die Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen nicht auf eine grammatikalische Auslegung beschränkt bleiben darf, sondern auch unter verschiedenen Auslegungsgesichtspunkten betrachtet werden muß, sind gem § 24 Abs 7 Slbg ROG 1977 alle vor dem 1.5.1977 erteilten Ausnahmegenehmigungen gem § 19 Abs 3
Slbg ROG als nach dieser Gesetzesstelle erloschen anzusehen, die in weiterer Folge nicht fristgerecht zu einer Baubewilligung geführt haben (§ 24 Abs 7 Slbg ROG 1977 bezieht sich daher nicht nur auf Ausnahmen gem § 19 Abs 3 Slbg ROG 1968, sondern auf alle älteren - vor dem 1.5.1977 - erteilten Ausnahmegenehmigungen).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060247.X01Im RIS seit
11.07.2001